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Der gesetzliche Vertreter kann die Bußgelder des Unternehmens direkt verwalten. In einem Ein-Personen-Unternehmen sind Sie selbst der gesetzliche Vertreter. Wenn Sie nicht der gesetzliche Vertreter sind, aber die Bußgelder des Unternehmens verwalten möchten, bitten Sie den gesetzlichen Vertreter, Ihnen den erforderlichen Zugang zu gewähren. Verwenden Sie den interaktiven Leitfaden oben, um Ihnen bei dieser Aufgabe zu helfen. Sie wissen nicht genau, wer der gesetzliche Vertreter ist? In diesem Fall suchen Sie diese Information im ZDU-Register.
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Der gesetzliche Vertreter kann dann über CSAM einen (Haupt)zugangsverwalter für das Unternehmen ernennen. Er kann sich selbst oder einen Mitarbeiter benennen.
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Der (Haupt-)Zugangsmanager kann schließlich die für die Verwaltung von Bußgeldern erforderlichen Rollen: "Verkehrsstrafen" und/oder "Straftaten" über das eGov-Rollenverwaltungssystem sich selbst oder einem Mitarbeiter zuweisen..
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Sobald Sie alle Rollen haben, können Sie sich auf Just-on-web als Unternehmen anmelden und Ihre Geldbußen verwalten.
Bei einem Einzelunternehmen sind Sie selbst der gesetzliche Vertreter. Sind Sie sich nicht sicher, wer der gesetzliche Vertreter ist? Dann schlagen Sie dies im ZDU-Register nach.
Ein (Haupt)zugangsverwalter ist für die Zugangsverwaltung in Ihrem Unternehmen zuständig. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich selbst oder einen Mitarbeiter über die CSAM-Plattform mit dieser Aufgabe betrauen.
Um alle Geldbußen zu bezahlen, müssen Sie sich selbst oder einem Mitarbeiter zwei Rollen zuweisen: „Verkehrsgeldbußen“ und/oder „strafrechtliche Verstöße“. Dies kann über die eGov-Plattform erfolgen. Natürlich ist es auch möglich, einem Mitarbeiter nur Zugang zu einer dieser Rollen zu gewähren.
Viel Erfolg! Sie können sich jetzt bei Just-on-web als Unternehmen anmelden und Geldbußen verwalten.
Sie haben eine Geldbuße für Ihr Unternehmen erhalten und möchten diese vollständig digital abwickeln? Mit unserem Assistenten helfen wir Ihnen Schritt für Schritt. Sobald Sie alle Schritte abgeschlossen haben, können Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter den Fahrer des Fahrzeugs identifizieren und die Geldbuße bezahlen.